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Anlieferungsrichtlinien

Version: 22. April 2026

Einleitung & Geltungsbereich

Eine effiziente und reibungslose Warenannahme ist die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit und kurze Durchlaufzeiten in unserer Logistik. Diese Richtlinie definiert die verbindlichen Standards für alle Warenströme an unseren Standorten.

Definition der Beteiligten („Partner“)

In diesem Dokument wird der Begriff „Partner“ als zusammenfassende Bezeichnung für alle anliefernden Parteien verwendet. Dies umfasst:

  • Lieferanten, mit denen wir in einer direkten Geschäftsbeziehung stehen.

  • Fulfillment-Kund:innen, welche unsere logistischen Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

Hinweis zu Fachbegriffen

Erklärungen zu technischen Begriffen und Abkürzungen (z. B. SKU, GTIN, VPE) befinden sich im Abschnitt „Definitionen & Abkürzungen“ am Ende dieser Richtlinie

Anmeldung & Organisation

  • Die tatsächlich angelieferte Ware muss der angemeldeten Anlieferung entsprechen (z. B. Produktart, Stückzahl etc.) und darf keine weiteren Inhalte enthalten (z. B. Muster).

  • Die Anlieferung hat ausschließlich an folgende Lageradresse und innerhalb der genannten Zeiten zu erfolgen:

    Adresse: niceshops GmbH, Saaz 99 (Tore 8, 9 und 10), A-8341 Paldau

    Zeiten: Montag bis Donnerstag: 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr & Freitag: 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr

  • Die reguläre Einbuchung der Ware kann bis zu 2 volle Werktage nach Anlieferung dauern. Zu Saisonzeiten (z. B. Black Friday, Weihnachten) kann es zu Verzögerungen kommen. 

  • Für Fulfillment-Partner gilt weiters:

    • Die Anlieferungen müssen vom Fulfillment-Partner im steve.Admin vor der Anlieferung angemeldet werden, ansonsten können diese kostenpflichtig retourniert werden.

    • Die Anlieferung ist mit dem niceshops Lieferantenlabel zu versehen, welches bei der Erstellung der Anlieferung in steve.Admin generiert wird.

    • Das in steve.Admin angegebene Lieferdatum ist verbindlich. Wir räumen eine Kulanzzeit von bis zu zwei Werktagen nach diesem Termin ein. Eine vorzeitige Anlieferung ist jedoch nicht möglich. Wir behalten uns das Recht vor, Sendungen außerhalb dieses Zeitfensters abzuweisen oder nachrangig zu bearbeiten. Daraus resultierende Mehrkosten oder Verzögerungen bei der Einbuchung werden von uns nicht übernommen.

    • Anlieferungen, die das Volumen von 5 Kubikmeter überschreiten, müssen gesondert per Mail an steve@niceshops.com abstimmt werden. Eine Anlieferung ist erst nach Erhalt unserer Terminfreigabe zulässig.

Produktkennzeichnung & Zulässigkeiten

  • Jedem Produkt wird vom Partner eine SKU zugeordnet. Jede SKU muss eindeutig identifizierbar sein, was mit einem Strichcode mit einer eindeutigen GTIN (Global Trade Item Number - vormals EAN Code) sichergestellt werden sollte. Der Partner muss die Korrektheit der GTIN sicherstellen. In Ausnahmefällen kann nach Freigabe von uns nur die SKU Bezeichnung auf dem Produkt angebracht werden.

  • Es gilt zu beachten, dass die Einzelprodukte und die VPEs jeweils eigene GTIN-Nummern benötigen. 

  • Der Partner ist verpflichtet, niceshops über spezielle Lagerbedingungen, wie insbesondere sicherheitstechnische Vorgaben, seiner Waren nachweislich vorab zu informieren.

  • Es gilt ein genereller Ausschluss von Gefahrgut, illegalen Waren oder Waren, die aus Sicherheitsgründen nicht zusammengelagert werden dürfen. 

  • Für Fulfillment-Partner gilt weiters:

    • Bei Produkten, bei denen ein Merkmal wie beispielsweise der Jahrgang die Produktart maßgeblich voneinander unterscheidet (z. B. Wein), sollte hierfür ein neuer Artikel angelegt werden.

    • Eine explizite Genehmigungspflicht durch niceshops besteht für: Pflanzen, Verderbliches, Batterien/Akkus, temperatursensible Ware (zB Kühlware) oder Wertsachen (z. B. Schmuck). 

    • Wenn Ware bereits versandfertig angeliefert wird (kein Umpacken nötig), muss die Verpackung dem ISTA 3A Standard entsprechen. 

Verpackung & physisches Handling

  • Es liegt in der Verantwortung des Partners, dass die Produkte unbeschädigt im Lager von niceshops ankommen, um Verzögerungen zu vermeiden. Der Partner bestätigt mit der Anlieferung, dass die Ware vorab auf Unversehrtheit geprüft wurde. 

  • Produkte der gleichen SKU gilt es zusammengefasst anzuliefern (z.B. Karton, VPE, Sackerl). Anlieferungen haben grundsätzlich sortenrein erfolgen (nur ein MHD/eine Charge pro Einheit). Ist eine Mischung unumgänglich, sind die Gruppen physisch klar zu trennen und einzeln zu kennzeichnen.

  • Wir setzen standardmäßig das Frische-Prinzip (neuestes MHD) voraus; die Anlieferung älterer Restbestände muss explizit angekündigt und deutlich markiert werden.

  • Wir gehen davon aus, dass VPEs immer sortenrein und vollständig geliefert werden. Ist eine Mischung unumgänglich, ist die VPE klar zu kennzeichnen (zB Mischkarton, Mix).

  • Der Partner hat Sorge zu tragen, dass VPEs korrekt gelabelt sind und die dazugehörigen Einzelprodukte beinhalten. Die Auszeichnung mit einem Strichcode mit einer eindeutigen GTIN soll gut lesbar sein.

  • Wir akzeptieren Einweg- und Euro-Paletten. Bei Euro-Paletten erfolgt der Tausch (Eins-zu-eins) direkt bei Anlieferung. Wir übernehmen/tauschen keine defekten Paletten. Als defekt gelten Paletten, wenn eine oder mehrere der folgenden Mängel vorliegen:

    • fehlende, schräge oder quer gebrochene Bretter oder Klötze

    • abgesplitterte Bretter oder Klötze, bei denen Nägel/Schrauben sichtbar sind

    • fehlende/unlesbare Identifikationszeichen (EUR-/Poolhalterzeichen) auf den Längsseiten

    • ein allgemein schlechter Zustand, der die Tragfähigkeit nicht mehr gewährleistet, Ladegüter verunreinigt oder beschädigen könnte

    • Seitens niceshops besteht keine Beweispflicht durch Fotos.

  • Palettenvorgaben:

    • Überstand: Der Palettenüberstand darf bei Eintreffen der Ware maximal 5 cm betragen. Eine Überschlichtung vor dem Transport ist unzulässig

    • Höhe & Gewicht: Das Gesamtgewicht der Palette (inkl. Palette) darf maximal 1.000 kg betragen. Die Gesamthöhe der Palette (inkl. Palette) darf maximal 2 m betragen. Begründete Ausnahmen bedürfen Abstimmung und Freigabe  über die jeweilige niceshops-Kontaktperson. In seltenen Fällen können aufgrund spezifischer baulicher Gegebenheiten vor Ort (zB Bereiche im Hochregal) geringere Maximalmaße gelten, diese werden im Anlassfall mit dem jeweiligen Partner abgestimmt.

    • Sicherung: Produkte, bei denen die Gefahr besteht, dass sie während des Transports im LKW oder im Lager herabfallen, müssen durch eine Transportsicherung (Folie, Sicherungsband) fixiert werden. Die Gabelräume müssen für den Staplerzugriff zwingend frei bleiben.

    • Wir setzen voraus, dass bei sortenreiner Anlieferung jede Lage auf der Palette gleich viele VPEs enthält. Daher werden bei Paletten die VPEs von außen gezählt. Ausnahmen sind bei entsprechender Begründung nach vorheriger Absprache und Freigabe durch niceshops möglich; die Abstimmung erfolgt hierzu über die jeweilige niceshops-Kontaktperson.

Definitionen & Abkürzungen

  • GTIN: Die Global Trade Item Number (GTIN) ist die 13-stellige Nummer unterhalb des Barcodes. Sie dient zur weltweit eindeutigen Identifikation von Artikeln, Produkten oder Produktvarianten und ersetzte 2009 die EAN.

  • SKU: Stock Keeping Unit ist eine eindeutige alphanumerische Nummer, die zur internen Identifizierung und Verwaltung eines Produkts im Lager verwendet wird.

  • VPE: Eine Verpackungseinheit (VPE) ist die Zusammenfassung mehrerer Einzelprodukte oder Verkaufseinheiten (VE) zu einer einzigen logistischen Einheit. 

  • MHD: Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist ein vom Hersteller garantiertes Datum, bis zu dem ein Lebensmittel bei angemessener Lagerung spezifische Eigenschaften wie Geschmack, Farbe und Konsistenz behält.

Überblick über die logistischen Einheiten & ihre Bezeichnungen:

Produkt = Die allgemeine Bezeichnung des Gutes. Beispiel: Laufschuh "Flash 2.0"
Artikel (SKU) = Die spezifische Ausführung, die exakte Variante. (Stock Keeping Unit). Beispiel: Laufschuh "Flash 2.0", Blau, Größe 42
VE = Verkaufseinheit. Das, was der Endkunde im Warenkorb hat.= Die Pick-Einheit: Das Teil, das der Packer in das Paket legt. Beispiel: 1 einzelner Riegel
VPE = Verpackungseinheit. Ein Bündel aus mehreren VE. Die Umverpackung. Beispiel: 1 Box mit 12 Riegeln
GVE = Großverbrauchereinheit. Größere logistische Einheit. Beispiel: 1 Versandkarton mit 10 Boxen (120 Riegel)
Palette = Die höchste Ladeeinheit. Beispiel: 1 Euro-Palette mit 40 Versandkartons