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Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung von steve by niceshops

Fassung: 01. März 2024

Geltungsbereich

niceshops GmbH mit Firmensitz in Saaz 99, 8341 Paldau, Österreich, (nachstehend kurz “niceshops”) ist Betreiber und Anbieter von “steve by niceshops” (nachstehend kurz “steve”), einem softwaregestützten E-Commerce-Dienstleistungsprodukt im Fulfillment-Bereich, betreffend Lagerhaltung von Waren des Auftraggebers und Versand an Endkunden des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist Unternehmer im Sinne des Unternehmensgesetzbuchs und betreibt einen eigenen Onlineshop als E-Commerce-Händler. 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend kurz “AGB”) für die Nutzung von steve, einschließlich aller Anhänge und Dokumente, auf welche verwiesen wird, regeln, in ihrer jeweils geltenden Fassung, die Vertragsbeziehung über einzeln beauftragte Dienstleistungen und den Betrieb von steve zwischen niceshops und dem Auftraggeber. Sie gelten vom Auftraggeber durch dessen Nutzung von steve ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser AGB jedenfalls als akzeptiert. Gegenüber diesen AGB gelten nur allfällig anders lautende, zwingende gesetzliche Bestimmungen sowie allfällige individuelle Kundenverträge vorrangig. In letzterem Fall gelten diese AGB gegenüber Kundenverträgen subsidiär, auch wenn dies nicht explizit vereinbart wird. 

Der Auftraggeber erkennt diese AGB an, erklärt sich mit diesen einverstanden und akzeptiert deren ausschließliche Geltung. Von diesen AGB abweichende, entgegenstehende oder ergänzende (Geschäfts-) Bedingungen des Auftraggebers sowie in allfälligen Bestellungen werden nicht Vertragsbestandteil, außer wenn niceshops diese ausdrücklich und schriftlich anerkennt. 

Grundlegender Vertrags- und Leistungsgegenstand

Das Dienstleistungsprodukt steve umfasst:

  • digitale Bestellannahme und Auftragsübersicht

  • Entgegennahme von Warenanlieferungen

  • sachgerechte Lagerung

  • Kommissionierung und Verpackung

  • Versandbeauftragung an Logistikdienstleister

  • Übermittlung der Trackingdaten

  • Retouren-Handling

  • 2nd-Level-Support

  • monatliche Leistungsabrechnung

Eine allfällige Erbringung von in diesen AGB geregelten abweichenden Dienstleistungen bedarf der individuellen Vereinbarung. 

Allgemeine Rechte und Pflichten der Parteien

Der Auftraggeber ist als Händler gegenüber seinen Kunden, den Endkunden, in all seinen gesetzlichen Pflichten allein verantwortlich und schließt alle entsprechenden Kaufverträge im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Widerrufs-, Gewährleistungsrechte und dergleichen von Endkunden gelten ausschließlich gegenüber dem Auftraggeber und nicht gegenüber niceshops. Der Auftraggeber ist für allfällige behördliche Genehmigungen im Zusammenhang mit gegenständlicher Vereinbarung allein verantwortlich. 

Der Auftraggeber ist verantwortlich, niceshops alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen rechtzeitig, richtig, sachgerecht und vollständig zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch für erforderliche öffentlich-rechtlich (zoll-, außenwirtschafts-, sicherheitsrechtliche etc.) zu beachtende Verpflichtungen sowie für allfällige Aufforderungen von niceshops zu Weisungen durch den Auftraggeber, wofür er jedenfalls werktäglich seine Posteingänge und Auftragsübersichten überprüft. Zudem sorgt der Auftraggeber für eine fachlich geeignete Ansprechperson für niceshops und kommuniziert die entsprechenden Kontaktdaten.

Die Parteien sind nicht berechtigt, rechtsgeschäftliche Erklärungen im Namen der jeweils anderen Partei abzugeben.

niceshops ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, alle Angaben oder Dokumente des Auftraggebers nachzuprüfen, zu plausibilisieren oder sonst zu ergänzen. Dies umfasst insbesondere Informationen zu den Gütern des Auftraggebers (beispielsweise in Hinblick auf Mengenangaben, Gewicht, Haltbarkeit, Gefahrgutklassifikationen, etc.) als auch solche Informationen, welche zur Erfüllung der Auftragsabwicklung (Daten der Endkunden, Art und Weise des Versands im Ausgangsverkehr, Umverpackung, etc.) benötigt oder anfordert werden.

Alle Dienstleistungen im Rahmen von steve stellen jeweils einzelvertraglich erteilte Aufträge in Form von Angeboten des Auftraggebers dar und niceshops ist nicht verpflichtet, diese anzunehmen. 

niceshops kann Dritte mit der Ausführung aller vereinbarten Leistungen beauftragen. Eine direkte Kommunikation zwischen Auftraggeber und allfälligen beauftragten Dritten ist nicht vorgesehen.

Alle geistigen Eigentumsrechte verbleiben bei der jeweiligen Partei und dürfen nur nach erfolgter Zustimmung von der jeweils anderen Partei verwendet werden. Der Auftraggeber räumt niceshops das Recht ein, den Auftraggeber online und sonstigen Werbekanälen als Kunden-Referenz zu nennen.

Onboarding

Der Auftraggeber bzw. Interessent erhält die für das Onboarding erforderlichen Unterlagen (Stammdatenblatt, Produktdatenblatt, Vertragsgrundlagen und Preisliste) von niceshops

niceshops gewährleistet den Abschluss der Einrichtung des Auftraggebers binnen 4 Wochen ab vollständiger Rückübermittlung der erforderlichen Onboarding-Dokumente.

Digitale Bestellannahme und Auftragsübersicht

Der erforderliche Auftragsdatenaustausch, wie insbesondere Bestellungen, Anlieferungen, Lagerbestände, Auftragsstatus und Versandtrackingdaten, erfolgt über die Anbindung des Onlineshops des Auftraggebers an die Systeme von niceshops über eine elektronische Basis-Schnittstelle, eine öffentliche Rest-API (“steve-API”). Die Verwaltung bzw. Kommunikation des Auftraggebers mit der Basis-Schnittstelle sowie die Visualisierung der Daten erfolgt entweder a) über die standardmäßig zugehörige, mittels Webbrowser erreichbare Administrationskonsole “steveAdmin”, b) mittels eigenverantwortlicher Anbindung an eigene Systeme des Auftraggebers an die steve-API oder c) mittels Standard-Integration bzw. Plugin an verfügbare E-Commerce-Software wie shopify. Der Funktionsumfang kann sich je nach gewählter Methode unterscheiden. Die steve-API wird laufend weiterentwickelt, ein Recht auf spezifische Versionen oder Funktionen besteht nicht.  

Die steve-API, zugehörige Software sowie Dokumentation etc. verbleiben stets im Eigentum von niceshops, dem Auftraggeber wird ein erforderliches, unübertragbares Nutzungsrecht eingeräumt. niceshops gewährleistet, dass die steve-API frei von Schutzrechten Dritter ist. Der Auftraggeber ist für alle an niceshops übermittelten Daten verantwortlich. Sämtliche Zugangsdaten sind mit strenger Sorgfalt und höchst vertraulich zu behandeln. Die Verantwortung jedweder Nutzung der Zugangsdaten und sämtlicher damit einhergehender Funktionen obliegt beim Auftraggeber, auch wenn unbefugte Dritte missbräuchlich Zugang erlangen. Bei jedweder Kenntnisnahme einer missbräuchlichen Nutzung oder eines unberechtigten Zugriffs leitet der Auftraggeber sofort adäquate Gegenmaßnahmen ein und informiert niceshops unverzüglich über Vorfall und Gegenmaßnahmen. niceshops behält sich in allen Fällen von unberechtigten Zugriff vor, die Zugänge aus Sicherheitsgründen (vorübergehend) zu sperren. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die steve-API nicht missbräuchlich oder in einer Weise zu nutzen, die die Nutzung oder Verfügbarkeit für niceshops oder andere Auftraggeber stören kann.

Bei eigenverantwortlicher Anbindung an eigene Systeme des Auftraggebers an die steve-API werden dem Auftraggeber von niceshops die Software sowie entsprechende Hilfsdokumente zur Verfügung gestellt, um eine Selbstinstallation & -konfiguration zu ermöglichen. niceshops kann unterstützen, ohne dies jedoch zu schulden. Ausschließlich die steve-API und zugehörige Software werden von niceshops gewartet und auf technische Störungen überwacht. Veröffentlichte Major Releases werden mindestens 12 Monate supported, datenschutz- und sicherheitsrelevante Fehler jedoch während der gesamten Verfügbarkeit. Ein End of Life (EOL) einer Version wird mindestens 6 Monate zuvor angekündigt, wobei Alpha- und Beta-Versionen kommender Releases zur Verfügung gestellt werden.

Support bei Standard-Integration bzw. Plugin an shopify wird ausschließlich auf die aktuellste Softwareversion gewährleistet. 

Waren und Sortiment

Der Auftraggeber übermittelt niceshops vorab alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Parameter der auftragsgegenständlichen Waren und Güter, insbesondere einschließlich Abmessungen und Gewichten. 

Der Auftraggeber gewährleistet, dass er rechtmäßiger Eigentümer bzw. Besitzer der vertragsgegenständlichen Waren ist, er das alleinige Recht hat, die Waren über niceshops lagern bzw. versenden zu lassen, die Waren keine gewerblichen Schutzrechte verletzen und keinen Import-/Exportbeschränkungen bzw. Verbotsgesetzen auftragsgegenständlicher Länder unterliegen.

Ausgeschlossen vom gesamten Auftragsverhältnis sind Waren, a) die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, b) die Gefahrgüter im Sinne der ADR, RID, ADN, IMDG, IATA in ihrer jeweils gültigen Fassung darstellen, c) einem Verbot der Zusammenlagerung unterliegen sowie d) von denen eine sonstige Gefahr für Mensch und Umgebung ausgehen kann. Pflanzen, Verderbliches, lebende Tiere, Batterien und Akkumulatoren, temperatursensible Waren, stark diebstahlsgefährdete Güter (beispielsweise Schmuck, Edelmetalle und dergleichen) sowie Waren, deren rechtmäßige Lagerung von einer besonderen behördlichen Genehmigung abhängt, bedürfen der Genehmigung. niceshops behält sich vor, weitere Waren von Auftragsverhältnissen gänzlich auszuschließen oder von spezifischen Verpackungen und/oder anderen Einschränkungen abhängig zu machen.

Warenanlieferungen

Der Vertragspartner liefert die vertragsgegenständlichen Waren in beförderungs- und lagersicheren Zustand sowie entsprechend gekennzeichnet eigenverantwortlich frei Haus an die von niceshops bekannt zu gebende Lageradresse binnen der verfügbaren Anlieferzeiten. Anlieferungen, die das gewöhnlich erwartete Volumen oder gewöhnlichen Aufwandbedarf überschreiten, sind vorab anzukündigen. Die Einbuchung der Ware kann bis zu 2 volle Werktage beanspruchen, wobei es in Zeiten mit saisonal oder branchenweit erhöhten Auftragsvolumen (beispielsweise Weihnachtszeit, Black Friday etc.) zu Verzögerungen kommen kann. Warenanlieferungen und -übernahmen begründen keine Eigentumsrechte für niceshops

Der Auftraggeber hat alle Waren vorab nachweislich auf Unversehrtheit und Vollzähligkeit überprüft, andernfalls gelten nachträglich hervorkommende Mängel als bereits vor der Übernahme durch niceshops entstanden. Allenfalls unterzeichnete Empfangsquittungen bestätigen ausschließlich den Erhalt der Liefereinheiten, nicht jedoch Qualität oder Vollständigkeit der Waren. Eingehende Lieferungen werden von niceshops nur auf Vollzähligkeit der Einheiten und auf ausschließlich von außen erkennbare, offensichtliche Beschädigungen überprüft. 

Ausgeschlossene Waren werden dem Auftraggeber kostenpflichtig und auf seine Gefahr retourniert oder der Auftraggeber zur Abholung verpflichtet. 

Sofern Waren bereits vollständig versandbereit angeliefert werden, müssen diese mindestens dem ISTA 3A Standard entsprechen. 

Lagerung

Die Lagerhaltung beginnt mit der Übernahme der Warenanlieferung und endet mit Übergabe an Logistikdienstleister zur Zustellung der Waren. 

Der Auftraggeber ist verantwortlich für einen ausreichenden Lagerbestand seiner Waren. 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, niceshops über spezielle Lagerbedingungen, wie insbesondere sicherheitstechnische Vorgaben, seiner Waren nachweislich vorab zu informieren. niceshops reserviert dem Auftraggeber ein seinen Mengenangaben entsprechendes Lagerkontingent, vorbehaltlich der Richtigkeit seiner Angaben, und lagert die übernommenen Waren sach- und fachgerecht auf geeigneten Regal- bzw. Palettenstellplätzen. niceshops behält sich vor, die Waren eigenverantwortlich auch in anderen Lagern einzulagern. Der Auftraggeber wird auf Nachfrage über den aktuellen Lagerort seiner Waren informiert. Eine Besichtigung ist nach terminlicher Vereinbarung möglich und sofern berechtigte Interessen von niceshops dem nicht entgegenstehen.

Alle Lagerplätze sind zugangs- und alarmgesichert. Im von niceshops zu vertretenden Schadensfall ist die Ware zum Netto-Einkaufswert (bei eingekauften Waren), dem Produktionswert (bei vom Auftraggeber selbst produzierten Waren) bzw. nach dem Zeitwert (bei gebrauchten Waren) versichert. 

Als zulässige und nicht ausgleichsfähige Abweichung bei Inventuren gilt eine Differenz von 0,4 % des Werts der Waren des Auftraggebers zum Inventurzeitpunkt. Aussortierungen aufgrund Beschädigung bei Ankunft oder überschrittenen Mindesthaltbarkeitsdaten etc. bleiben hiervon unberücksichtigt. Etwaige Mehrbestände aus vergangenen Inventuren sind zu Gunsten von niceshops anzurechnen. Darüber hinausgehende Differenzbeträge kann der Auftraggeber niceshops zum Netto-Einkaufswert (bei eingekauften Waren), dem Produktionswert (bei vom Auftraggeber selbst produzierten Waren) bzw. nach dem Zeitwert (bei gebrauchten Waren) in Rechnung stellen. 

Kommissionierung und Verpackung 

Alle Einzelaufträge gelten vorbehaltlich der Lagerung der Waren als von niceshops angenommen, sofern nicht anderes mitgeteilt wird. Aufträge können spätestens bis zum Beginn des Kommissionierungssprozesses vom Auftraggeber storniert werden. 

niceshops ist bemüht, alle Aufträge innerhalb der üblichen Dauer auszuführen. In Zeiten mit saisonal oder branchenweit erhöhten Auftragsvolumen (beispielsweise Weihnachtszeit, Black Friday etc.) kann es jedoch zu Verzögerungen kommen.

Je nach Vereinbarung werden die Waren von niceshops versandgerecht, in entsprechender Stückzahl und ggfs. einschließlich allfälliger Einleger in - je nach Vereinbarung - niceshops-gebrandeter oder neutraler Versandverpackung verpackt und adressiert. Sofern der Auftraggeber die Waren bereits versandfertig verpackt an niceshops überstellt, trifft niceshops keinerlei Haftung für etwaige Schäden aufgrund nicht versandgerechter bzw. mangelhafter Verpackung. 

niceshops verpackt und versendet ausschließlich Waren ohne von außen erkennbare Beschädigungen. Über allfällige hervorkommende, bereits vorhandene Beschädigungen der Waren wird der Auftraggeber informiert und hat binnen 2 Werktagen eine entsprechende Weisung bezüglich deren Behandlung zu geben, ansonsten können die beschädigten Waren nach Wahl von niceshops auf Kosten des Auftraggebers entsorgt oder an ihn retourniert werden. Aufgrund von Beschädigung zweifellos wertlose Waren sowie Waren, deren Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist, können unmittelbar entsorgt werden.

Versandbeauftragung

niceshops beauftragt ein Logistikdienstleistungsunternehmen, sofern nicht anders vereinbart, nach Wahl von niceshops mit der Zustellung der Bestellungen an die übermittelten Endkunden-Adressen und sorgt bei Übergabe an dieses für eine beförderungssichere Verladung. Bei der Auswahl des Logistikdienstleisters durch niceshops bemüht sich niceshops stets um die für den Auftraggeber kostengünstig beste Option. Transport- und Lieferbedingungen des gewählten Logistikdienstleisters gelten als vom Auftraggeber akzeptiert und werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt. 

Sofern die Ware seitens verfügbarer Logistikdienstleister vom Transport ausgeschlossen ist, besteht auch für niceshops keine Verpflichtung zur Auftragsausführung.

Die Möglichkeit der Zustellung an Postfächer oder Packstationen ist abhängig von Zielland sowie Logistikdienstleister und kann sich jederzeit ändern. Verfügbare Stationen werden auf Anfrage kommuniziert. 

Nach Warenübergabe an den Logistikdienstleister übermittelt niceshops dem Auftraggeber die zugehörige Tracking-Nummer bzw. Tracking-Link zu jeder Sendung. 

Entstehende Mehrkosten von Logistikdienstleistern im Zusammenhang mit Versandprozessen, beispielsweise aufgrund von Warenausschlüssen, erfolglosen Zustellversuchen, Unzustellbarkeiten oder Rücksendekosten trägt der Auftraggeber. 

Auf allfällige Adress-Unstimmigkeiten oder Rückfragen bezüglich der Zustellung hat der Auftraggeber unverzüglich zu reagieren, da sich Logistikdienstleister regelmäßig vorbehalten, Sendungen andernfalls an den Absender zu retournieren. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass niceshops keine Einflussnahme auf entsprechende (Zwischen-)Aufbewahrungszeiten von Logistikdienstleistern hat. Bei retournierten Sendungen hat der Auftraggeber unverzüglich zu entscheiden, ob eine erneute Zustellung beauftragt werden soll, ansonsten wird die retournierte Ware wieder eingelagert. 

Sämtliche (Zustell-)Prozesse nach Übergabe sind nicht mehr Leistungsbestandteil von niceshops. Die etwaige Angabe von Lieferfristen oder eines Ankunftsdatums sind als Schätzwerte zu verstehen. Allfällige Ansprüche von niceshops gegen Logistikdienstleister werden auf erste Aufforderung an den Auftraggeber abgetreten. Bei allfälligen Verlusten oder Schäden an Waren, die in der Sphäre des Logistikdienstleisters entstanden sind, steht es dem Auftraggeber frei, niceshops mit dem Versuch derer Einbringlichmachung beim Logistikdienstleister zu beauftragen. 

Retouren-Handling

Die Zurverfügungstellung von Retourenlabel für Endkund:innen durch niceshops bedarf der Vereinbarung. Bei Rücksendungen von Endkunden im Rahmen ihres gesetzlichen oder vom Auftraggeber freiwillig darüber hinausgehenden Widerrufsrechts wird die Ware von niceshops auf Vollzähligkeit der Einheiten und auf ausschließlich von außen erkennbare, offensichtliche Beschädigungen bzw. Mängel überprüft. Wiederverkaufsfähige Waren werden für den Neuverkauf wieder eingelagert. Nicht wiederverkaufsfähige Waren sowie retournierte Waren im Rahmen von Gewährleistungs- oder Garantierechten werden je nach Weisung des Auftraggebers, welche binnen 2 Werktagen zu erfolgen hat, kostenpflichtig an ihn retourniert, entsorgt oder vernichtet.

2nd-Level-Support

Der Support-Service richtet sich ausschließlich an den Auftraggeber, ein allfälliger Endkund:innen-Support liegt in der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers. 

Ausgenommen gesetzlicher Feiertage steht der Support durch niceshops während der Betriebszeiten zur Verfügung. Die jeweiligen Kontaktmöglichkeiten werden dem Auftraggeber bekannt gegeben.

Soweit von niceshops zu vertreten, werden technische Störungen schnellstmöglich behoben. Der Auftraggeber hat jedoch vor Supportanfrage zu überprüfen, ob eine allfällige Störung nicht in seiner System-Sphäre liegt. Es gelten ausdrücklich keine verbindlichen Lösungszeiten. Allfällige, den Datenaustausch beeinträchtigende Wartungsfenster werden unter angemessener Vorwarnzeit angekündigt.

Partner-Trading 

Sofern vereinbart, kann niceshops die Waren des Auftraggebers auch in den eigenen Onlineshops von niceshops handeln. Jede Bestellung von Endkund:innen von niceshops löst eine entsprechende Entnahme aus dem Lager des Auftraggebers aus, das Eigentum geht an niceshops über und der Auftraggeber stellt eine monatliche Sammelrechnung über alle entnommenen Waren an niceshops.

Im Rahmen des Verkaufs durch niceshops verantwortet niceshops alle damit einhergehenden Verpflichtungen als Händler gegenüber den Endkund:innen.

Bei Auftritt von berechtigten Gewährleistungsfällen, also bei von außen nicht erkennbaren, in der Ware liegenden Mängeln oder Gebrechen, die binnen der gesetzlichen Gewährleistungsfrist für Verbraucher hervorkommen, steht niceshops gegenüber dem Auftraggeber ein Rückgriffsrecht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu. 

Insoweit der Auftraggeber niceshops zu diesem Zweck Werbematerial, wie insbesondere Abbildungen, Texte, Präsentationen und Videos von Produkten und Marken, Hersteller- bzw. Firmenlogos und dergleichen („Werbesujets“) zur Verfügung stellt, überträgt er niceshops sowie allfälligen Subunternehmern damit zugleich sämtliche erforderlichen urheber- bzw. lizenzrechtliche Bewilligungen sowie gewährleistet auch, zur Einräumung dieser Nutzungsbewilligungen berechtigt zu sein. 

Haftung und Schadenersatz

Die allgemeine Haftung von niceshops, einschließlich aller niceshops zurechenbaren Personen, für leichte Fahrlässigkeit ist - ausgenommen von Personen- oder Produkthaftungsschäden - ausgeschlossen. Sie ist dem Grunde nach auf die bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt und jede darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn und (Mangel-)Folgeschäden, ist ausgeschlossen.

Bei allfälligen Verlusten oder Schäden an Waren, die in der Sphäre von Logistikdienstleistern entstanden sind, haftet niceshops nur insofern sowie nur in jenem Ausmaß, zu jenem der Logistikdienstleister gegenüber niceshops haftet und nach Beauftragung mit dem Versuch der Einbringlichmachung durch den Auftraggeber erfolgreich eingebracht werden konnte. 

Im sonstigen Haftungsfall im Zusammenhang mit Waren bestimmt sich die Schadenshöhe nach dem niceshops entsprechend nachzuweisenden Netto-Einkaufswert (bei eingekauften Waren), dem Produktionswert (bei vom Auftraggeber selbst produzierten Waren) bzw. nach dem Zeitwert (bei gebrauchten Waren).

Für sämtliche Ansprüche gegenüber niceshops, gleich aus welchem Rechtsgrund, gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr als vereinbart.

Der Auftraggeber hält niceshops von allen (behaupteten) Ansprüchen Dritter, einschließlich Behörden, für die der Auftraggeber einzustehen hat, schad- und klaglos und stellt niceshops auf erstes Anfordern frei. 

Vertragsabschluss, Laufzeit und Beendigung

Das Vertragsverhältnis beginnt durch eindeutigen Vertragsabschluss, spätestens jedenfalls durch die abgeschlossene Einrichtung der Nutzungsmöglichkeit von steve durch niceshops. Es wird auf unbestimmte Dauer ohne Mindestlaufzeit abgeschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines jeden Kalendermonats in schriftlicher Form per E-Mail an die ausgewiesenen Ansprechpartner gekündigt werden, wobei offene Aufträge noch ausgeführt werden. 

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für niceshops insbesondere vor, wenn a) über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist oder ein Insolvenzverfahren mangels Masse abgelehnt wurde (vorausgesetzt dass gesetzliche Vorschriften die Kündigung nicht untersagen), b) der Auftraggeber mehr als 30 Tage im Zahlungsverzug ist oder c) der Auftraggeber die steve-API oder Teile davon vertragswidrig nutzt.

Nach Vertragsende sind verbliebene Waren binnen 14 Tagen abzuholen, ansonsten steht es niceshops frei, nach einmaliger Vorankündigung diese eigenhändig zu verkaufen und dem Auftraggeber den Erlös auszukehren bzw. mit offenen Forderungen gegenzurechnen.

Darüber hinaus gilt das Vertragsverhältnis automatisch als beendet, wenn der Auftraggeber sich für einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten nicht mehr der steve-API bzw. zugehöriger Software bedient oder niceshops mit sonstigen Dienstleistungen beauftragt.

Vertraulichkeit

Beide Parteien sind verpflichtet, sämtliche Informationen, die sie im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhalten, austauschen oder verarbeiten, streng vertraulich und mit größter Sorgfalt zu behandeln.

Nicht als vertrauliche Informationen gelten Informationen, von denen die informationsempfangende Partei nachweisen kann, dass (a.) sie ihr vor Offenlegung durch die andere Partei bereits bekannt waren; (b.) sie die Information ohne Rückgriff auf oder Verwendung von Informationen der anderen Partei selbständig entwickelt hat; (c.) sie die Information von Dritten rechtmäßig erhalten hat, die nach ihrer Kenntnis gegenüber der anderen Partei nicht zur Geheimhaltung verpflichtet waren; (d.) sie ihr oder der Öffentlichkeit ohne Verstoß gegen diese Bestimmungen oder gegen sonstige zum Schutz der Geschäftsgeheimnisse der anderen Partei bestehenden Vorschriften bekannt wurden; oder (e.) sie aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offen zu legen sind. Im letztgenannten Fall hat die informationsempfangende Partei vor ihrer Offenlegung gegenüber Dritten die andere Partei unverzüglich zu informieren.

Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nach Beendigung des Auftragsverhältnisses ohne zeitliche Auflösung fort.

Entsteht das Auftragsverhältnis zwischen Auftraggeber und niceshops aufgrund eines Vermittlers oder Affiliate-Partners, so nimmt der Auftraggeber zur Kenntnis, dass niceshops (ausschließlich) die zur Berechnung eines bestehendes Provisions- bzw. Vermittlungsanspruchs erforderlichen Volumendaten an den Vermittler/Affiliate-Partner offenlegt. Für entsprechende Geheimhaltungsvereinbarungen zwischen Auftraggeber und Vermittler/Affiliate-Partner ist niceshops nicht verantwortlich. 

Datenschutz

Sämtliche Bestimmungen zum Datenschutz sind unter https://www.niceshops.com/dienstleistungen/steve-datenschutz abrufbar. 

Soweit die Verarbeitung von personenbezogenen Daten von Endkunden des Auftraggebers eine Auftragsverarbeitung gemäß Art 28 DSGVO darstellt, gilt mit Nutzung von steve die unter obigem Link abrufbare Auftragsverarbeitervereinbarung als vereinbart. 

Preise und Zahlungskonditionen

Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Entgelte exklusive jeweils gültiger gesetzlicher Umsatzsteuer.

Sämtliche Entgelte richten sich grundsätzlich nach den zum Zeitpunkt der Beauftragung jeweils gültigen, zuletzt bekannt gegebenen Tarife von niceshops. Die Abrechnung erfolgt monatlich im Nachhinein. Rechnungen sind sofort fällig mit einem Zahlungsziel von 7 Tagen ohne Abzüge. Der Auftraggeber stimmt der Zustellung von Rechnungen in ausschließlich elektronischer Form zu.

Vom Auftraggeber zu verantwortende Unstimmigkeiten oder Unrichtigkeiten berechtigen niceshops zu einer entsprechenden Nachverrechnung. 

Ein Zahlungsverzug berechtigt niceshops die Geltendmachung von Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe, Mahnspesen von € 40,- pro gemahnter Rechnung sowie ggfs. zweckentsprechender und angemessener Kosten einer allfällig erforderlichen Rechtsverfolgung. Darüber hinaus berechtigt ein Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen niceshops zur sofortigen Sperrung aller Systeme und Einhaltung aller Leistungen bis die offene Forderung beglichen wurde. Waren des Auftraggebers bleiben solange im Sicherheitseigentum von niceshops bis sämtliche Rechnungen vollständig beglichen sind. 

Das Recht des Auftraggebers zur Auf- bzw. Gegenrechnung ist ausgeschlossen, außer niceshops stimmt dem einzelfallbezogen ausdrücklich zu .

Vertrags- und Preisanpassung

niceshops kann diese AGB, Leistungsangebote und Preise mit Wirkung für die Zukunft in zumutbarer Weise ändern, um diese geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen, technischen Innovationen oder aus sonstigen sachlich gerechtfertigten Gründen anzupassen. Benachrichtigungen über jedwede anstehende Änderungen werden dem Auftraggeber mindestens 1 Monat vor Inkrafttreten per E-Mail zugesandt.

Erheblichen Änderungen kann der Auftraggeber bis zu 14 Tagen vor deren Inkrafttreten schriftlich per E-Mail widersprechen. Im Fall eines berechtigten Widerspruchs behalten die unveränderten Bestimmungen gegenüber dem Auftraggeber ihre Wirkung und niceshops behält sich vor, die Vertragsbeziehung zu kündigen. Erfolgt kein Widerspruch, gelten die Änderungen als vom Auftraggeber akzeptiert.

Unabhängig hiervon gilt ausdrücklich die Wertbeständigkeit aller Forderungen einschließlich Nebenforderungen als vereinbart. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient die im Kollektivvertrag für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben festgelegte durchschnittliche Mindestgehaltserhöhung. Die Anpassung erfolgt jährlich mit Inkrafttreten des Kollektivvertrags.

Leistungshindernisse und höhere Gewalt

Leistungshindernisse, welche nicht in den Risikobereich von niceshops fallen oder nicht von niceshops zu vertreten sind, befreien niceshops für die Zeit ihrer Dauer von den Verpflichtungen, deren Erfüllung aufgrund des Leistungshindernisses unmöglich geworden ist. Darunter fallen Ereignisse, die auf höherer Gewalt beruhen wie auch insbesondere Arbeitskonflikte, behördliche Maßnahmen, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Transportunterbrechungen, Produktionseinstellungen, Stromausfälle, Naturkatastrophen, Unruhen, kriegerische Akte sowie andere unvorhersehbare und unumgehbare Hindernisse. Etwaige Schadensersatzansprüche sind in diesem Zusammenhang ausgeschlossen.

Schlussbestimmungen

Für die Vertragsbeziehung gilt österreichisches Recht mit Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Für sämtliche sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich der Frage des Zustandekommens, der Gültigkeit, der Auflösung, der Nichtigkeit sowie des Erfüllungsortes, ist das örtlich und sachlich zuständige Gericht für den Firmensitz von niceshops ausschließlich zuständig.

Mündliche oder schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen bzw. gelten als aufgehoben. Ergänzungen und Änderungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Einvernehmlichkeit sowie der Schriftform. Das gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Im Fall einer Übersetzung dieser AGB ist nur die deutsche Version bindend.

Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, wird der AGB-Inhalt im Übrigen hiervon nicht berührt. Derartige Bestimmungen werden die Vertragsparteien durch solche neue, zulässige Bestimmungen ersetzen, die dem Vertragszweck am ehesten entsprechen und für die Vertragsparteien im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichwertig sind. Das gilt auch sinngemäß für eine Ergänzung dieser AGB im Falle etwaiger Vertragslücken.